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Informationen für Gläubiger
Unsere Haltung
Eine Schuldensanierung soll ein fairer Ausgleich zwischen den Interessen von Schuldner und Gläubiger sein.
In einer Schuldensanierung ist der Schuldner verpflichtet, so viel Geld wie möglich zurückzuzahlen. Dafür kann er erwarten, dass die Gläubiger einem Schuldenschnitt zustimmen und ihm damit einen finanziellen Neustart ermöglichen.
Ein erfolgreiches Nachlassverfahren ist im Interessen aller Beteiligten.
Übersicht Fragen/Antworten
Warum ist eine Sanierung stets auf drei Jahre ausgelegt? Einerseits entspricht es einer europaweiten Usanz, dass Sanierungen immer auf drei Jahre ausgelegt sind, anderseits gibt auch in der Schweiz der Gesetzgeber indirekt diesen Zeitraum vor (Konsumkreditgesetz Art. 22 in Verbindung mit Art. 28 Abs. 4). An diesen Gepflogenheit halten auch wir im Grundsatz fest. Davon abgewichen wird selbstverständlich, wenn eine vollständige Rückzahlung der Schulden in kürzerem Zeitraum möglich ist oder im Einzelfall, wenn aus der üblichen Berechnungszeit keine vernünftige Nachlassdividene berechnet werden kann.
Was sind die Vorteile eines Nachlassverfahrens für Gläubiger? Das Nachlassverfahren nach SchKG. Art. 293ff mit seinem Verfahrensrecht garantiert: - Die Gleichbehandlung aller Gläubiger unter Berücksichtigung der Forderungsklasse - Den Einbezug sämtlicher Schulden in das Verfahren (Gesamtsanierung) - Die Nachlassdividende entspricht den wirtschaftlichen Möglichkeiten des Schuldners. - Der Schuldner ist während des Verfahrens durch den Sachwalter beaufsichtigt. - Die Interessen der Gläubiger werden bestmöglich berücksichtigt. - Der Sachwalter als Verfahrensleiter steht als Ansprechpartner zu Verfügung.
Muss die Nachlassdividende angenommen werden? Nein, dazu ist kein Gläubiger rechtlich verpflichtet. Diese müssen sich aber bewusst sein, dass ein Schuldner, der das Verfahren ordnungsgemäss durchlaufen hat, einen berechtigten Anspruch auf Zustimmung hat, dem nur bei Vorliegen besonderer, gewichtiger Gründe ausnahmsweise nicht nachgekommen werden soll. Der Gläubiger sollte sich auch bewusst sein, dass sich seine Ablehnung auf Schuldner und alle übrigen Gläubiger auswirkt. Die Nachlassofferte entspricht immer den wirtschaftlichen Möglichkeiten des Schuldners. Die Durchschnittliche Nachlassdividende beträgt in der Schweiz ca. 33% (siehe Statistik).
Wann müssen Gläubiger aktiv werden? Die Gläubiger werden in der Regel zu Verfahrensbeginn durch den Sachwalter über das Verfahren informiert. Während des Verfahrens werden die Gläubiger aufgefordert, Ihre Forderung gegenüber dem Schuldner anzumelden. Später können die Gläubiger über die Nachlassofferte mitentscheiden.
Was können Gläubiger sonst noch tun? Wird ein Gläubiger von einem Schuldner bezüglich Zahlungserleichterung angefragt, sollte der Gläubiger den Grund dafür kritisch klären. Liegt wirklich nur ein Engpass vor, oder kämpft der Schuldner bereits mit Schulden? Dieses Thema sollte unmittelbar angesprochen werden. Bei Bedarf kann auch zu einer Anmeldung bei uns geraten werden.